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Juristische Beratung
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Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei einer juristischen Beratung im Internet nicht anders.

Die juristische Beratung wird im Regelfall die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage zum Gegenstand haben, oft ein rechtliches Gutachten erfordern. Sie ist aber nicht darauf beschränkt, sondern kann im Einzelfall auch eine schwierige Prozeßführung beinhalten.

Einzelne Tätigkeiten in der juristischen Beratung:

1. Erstellen eines Gutachtens
2. Erstberatung
3. (Weitere) Beratung
4. Sonstige außergerichtliche Tätigkeit
5. Gerichtliche Vertretung

Sofern sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten tätig.

Erst bei der sonstigen außergerichtlichen Tätigkeit (z.B. im Mahnverfahren) oder gerichtlichen Vertretung (z.B. im Klageverfahren) werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt - für Sie auch nach außen hin tätig.

 
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